Erlaubte Fahrzeuge
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)
- bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
- mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
- auch mit Anhänger (zul. Gesamtmasse des Anhängers: max. 750 kg)
- auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3.500 kg nicht übersteigt
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: nein
Eingeschlossene Klassen: L, AM
Unterricht: Theorie und Praxis
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung