In regelmäßigen (normalerweise wöchentlichen) Abständen habt ihr die Möglichkeit die theoretische Prüfung abzulegen. Dieses ist in Warendorf beim TÜV möglich.
Wichtig ist das ihr vorher den Führerscheinantrag beim STVA oder bei der Gemeinde eingereicht und davon Post bekommen habt das der Antrag bearbeitet ist. Erst dann kann man die Prüfung ablegen. Innerhalb von 45 Minuten müsst ihr dazu einen Fragebogen mit insgesamt 30 Multiple Choice und Video- Fagen am PC beantworten. Um die schriftliche Prüfung zu bestehen dürfen dabei maximal 10 Fehlerpunkte gemacht werden (bei Ersterwerb). Auch hierbei gibt es eine Ausnahme.
Werden 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten falsch beantwortet gilt die Prüfung ebenfalls als nicht bestanden. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis habt ihr nur noch 20 Fragen, dürft allerdings auch nur noch 6 Fehlerpunkte machen. Kostenlose Online-Fragebögen bei fahrschule.de
Um an der praktischen Prüfung teilnehmen zu dürfen müsst ihr neben der bestandenen schriftlichen Prüfung unter anderem eine Reihe von Pflicht-Fahrstunden absolviert haben.
Die Pflichtfahrstunden setzen sich aus Überlandfahrten, Autobahnstunden und Nachtfahrten zusammen. Die Fahrstunden müssen zwingend am Ende der Ausbildung genommen werden. Die Anzahl dieser Pflichtfahrstunden ist bei den einzelnen Fahrerlaubnisklassen unterschiedlich. Ganz wichtig, diese Fahrstunden reichen in der Regel nicht aus, man beginnt und ergänzt sie mit Stadtfahrten, deren Anzahl individuell nach dem Können des Schülers anzusetzen sind.
Wie viele Stunden aber jeder Einzelne bis zum Bestehen der Prüfung benötigt kann im Vorhinein niemals gesagt werden. Das Alter, die Vorbildung und die gewünschte Führerscheinklasse sind nur einige der Faktoren die dabei einfliessen.
Uns ist eine gute Ausbildung sehr wichtig. Wir halten uns an die gesetzlichen Vorgaben und wollen euch „sicher“ auf die Straße bringen. Die praktische Prüfung findet im Anschluss an die schriftliche Prüfung statt. Dennoch solltet ihr die beiden Prüfungen nicht an einem Tag planen. Im Falle des Durchfallens im schriftlichen Teil dürft ihr an der praktischen Prüfung nicht teilnehmen, müsst sie aber dennoch bezahlen.